Unsere Stiftung steht seit bald 20 Jahren im Dienst von den Gehörlosen und ist benannt nach dem Erfinder des Telefons, der vor über 100 Jahren als Gehörlosenlehrer tätig war. Mit viel Idealismus und bescheidenen Mitteln begannen wir 1988 damit, via Schreibtelefon simultan Telefongespräche zwischen Gehörlosen und Hörenden zu vermitteln. Seither haben wir in unserer Zentrale Zehntausende von dringenden Anrufen vermittelt. Diese Brückenschläge haben das Leben der Gehörlosen bedeutend erleichtert und - als Hilfe zur Selbsthilfe - einen wichtigen Beitrag zur Integration geleistet. Unsere Stiftung hilft den gehörlosen Mitmenschen. Rund 10'000 Schweizer und Schweizerinnen sind Gehörlos und ca. eine halbe Million sind Hörbehindert. Wir bieten Hilfe bei Vermittlungen von Gesprächen z.B. bei Vereinbarungen von Terminen mit Ärzte oder Behörden. Zudem helfen wir auch mit Schreibhilfediensten, da gehörlose Menschen (die häufig in Gebärdensprache kommunizieren) oft Probleme mit der geschriebenen deutschen Sprache haben. Dank uns können Gehörlose leichter den Anschluss an unsere "hörende Welt" finden. Durch uns fühlen sich Gehörlose sicherer im Umgang mit z.B. amtlichen Personen oder Ärzten. Unsere Ziele sind: - konkret und direkt Hilfe zu leisten. - eine kleine und unkomplizierte Organisation sein, die auf sympathische Art behinderten Menschen hilft - einzig und uneigennützig dem Auftrag von Gehörlosen verpflichtet - die Selbstbestimmung der Gehörlosen zu achten und sie nicht zu bevormunden - politisch und konfessionell unabhängig zu sein
Primär ermöglichen wir mit einem Telefonvermittlungsdienst via Schreibtelefon (sowie seit Mai 2007 auch via Computer und Internet) den Gehörlosen den telefonischen Zugang zur "hörenden Welt". Weiter bieten wir Texthilfedienste für Gehörlose. Ursprünglich waren wir während mehreren Jahren durchgehend von 06.00 bis 22.00 an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Durch einen Spendenrückgang sind wir leider gezwungen worden, mehrere qualifizierte MitarbeiterInnen zu entlassen und die Öffnungszeiten abzubauen und einzuschränken. Gegenwärtig bieten wir ein stabiles Angebot während Bürozeiten Werktags. Zudem sind die Fax-Dienste 24-Stunden erreichbar, ebenso die E-Mail-Schreibhilfe. Hätten wir mehr Spenden und Unterstützung, könnten wir den Dienst auch ausbauen und an Sonn- und Feiertagen (wieder) anbieten, der Bedarf wäre da.
- Gehörlose sind taub, aber nicht "taubstumm" (der Begriff ist verpönt!). - Gehörlose können sprechen und von den Lippen ablesen (Daher bitte schriftdeutsch sprechen und deutlich artikulieren) - Gehörlose sprechen manchmal schwer verständlich.Denn sie artikulieren, ohne ihre eigene Stimme zu hören oder kontrollieren zu können - Es fehlt ein "unsichtbares" Sinnesorgan. Gehörlose haben eine Kommunikationsbehinderung. Sie kennen keine akustische Warnung von Gefahren oder z.B. Wahrnehmung von Lautsprecherdurchsagen. - Gehörlose hören auch keine Musik oder Vogelgezwitscher, kein Schlagen des Fensterladens beim Sturm, kein Babygeschrei oder Hundegebell, kein Runterfallen einer Gabel vom Küchentisch, kein Läuten der Türglocke, kein Autohupen, kein Radio, keinen Ton beim Fernsehen, usw. usf. - Man muss sich diese Situation als Hörender einmal gründlich versuchen vorzustellen! Dank unserer Telefonzentrale können Gehörlosen via Schreibtelefon auch in dringenden Fällen und zur Pflege der wichtigen sozialen Kontakte hörende Ansprechpartner telefonisch erreichen. Bisher haben wir über 200'000 Gespräche via Schreibtelefon vermittelt und so konkrete Alltagshilfe geleistet und auch dazu beigetragen, Vorurteile gegenüber Gehörlosen abzubauen. Viele Gehörlose leiden darunter, dass sie wegen ihrer rauhen Artikulation und unkontrollierten Stimme von Hörenden mit Vorurteilen begegnet werden, gemieden werden, vielleicht sogar als geistesschwach betrachtet werden. Mit der Unterstützung unserer Stiftung helfen Sie indirekt auch dabei, diese Vorurteile abzubauen. Denn mit jeder Telefonvermittlung erfährt ein hörender Gesprächspartner etwas über die "Welt der Gehörlosen" und wird künftig toleranter und offener in der Begegnung auf Hörgeschädigte reagieren. Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe an, wir wollen den Gehörlosen einen Weg aus ihrer Isolation bieten.
Wir versuchen immer da zu sein, wenn ein Gehörloser Hilfe braucht. Unsere Telefon-Zentrale ist gegenwärtig Werktags während den üblichen Bürozeiten besetzt, via Fax und E-Mail sind wir permanent erreichbar. Gehörlose erhalten von der IV ein Schreibtelefon. Das ist ein Zusatzgerät zum Telefon, mit Bildschirm und Tastatur. Aber Schreibtelefonieren kann man nur mit jemandem, der auch so ein Gerät besitzt. Und eben darum braucht es den Vermittlungsdienst. So kann z.B. eine gehörlose Mutter, wenn ihr Kind krank wird und einen Termin beim Kinderarzt braucht, auf unsere Hilfe zählen. Sie läutet einfach mit ihrem Schreibtelefon bei uns in der Zentrale an, und wir telefonieren auf einer zweiten Leitung direkt mit dem Kinderarzt und machen für die Mutter und ihr Kind den nötigen Termin ab. So ermöglichen wir einen direkten telefonischen Dialog zwischen Hörenden und Gehörlosen, wir übersetzen auf dem Schreibtelefon eben wichtige und dringendeTelefon-Gespräche, die in Notfällen möglicherweise sogar Leben retten können. Die Kosten eines Schreibtelefon`s belaufen sich auf ca. Fr. 2000.--. In vielen Fällen werden die Kosten von der IV bezahlt, es muss aber nachgewiesen werden, dass es für die Erwerbstätigkeit beiträgt bzw. der Integration dient. Kindern und "älteren" gehörlosen Mitmenschen jedoch, werden von der IV kein Schreibtelefone als Hilfsmittel zu Verfügung gestellt. Auch wir von der Gehörlosenzentrale müssen die Anschaffungskosten eines Schreibtelefons aus der eingenen Tasche bezahlen und sind - trotz sorgfältigster Behandlung der Geräte - doch alle paar Jahre wieder auf Neuanschaffungen angewiesen.
Dieser Dienst funktioniert im Prinzip genau gleich wie mit dem Schreibtelefon. Einzig dass die Verbindung des Gehörlosen zur Telefonzentrale der Vermittlung via Internet und Computer läuft, statt via Schreibtelefon und Telefonleitung. Ein grosser Vorteil ist u.a. der, dass dafür kein teures Schreibtelefon angeschafft werden muss. Dies ist auch speziell für Hörbehinderte wichtig, die von der IV kein Schreibtelefon als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt bekommen haben. Die Benützer dieser Vermittlung bezahlen auf freiwilliger Basis Beiträge. Eine direkte Kostenumwälzung wäre asozial, da Schreibtelefonieren 5 - 7 x länger als Sprechtelefonieren dauert und viele Gehörlose auch in bescheidenen Einkommensverhältnissen leben. Ja richtig, und dies ist auch hilfreich für einige Gehörlose in der Kommunikation. Ersetzt jedoch den Vermittlungsdienst keineswegs. Einerseits sind einzelne Gehörlose (auch altersmässig) überfordert, sich mit neuer Computer-Technologie anzufreunden und auf eigene Kosten anzuschaffen. Anderseits sind viele Telefongespräche vom Inhalt her sehr dialoglastig und bedingten ein Dutzend E-Mails oder Faxe hin und her. Zudem hat auch nicht jeder Hörende diese Kommunikationsmittel und bei einem telefonischen Anruf an den Arzt lassen sich z.B. die Symptome einer Krankheit wesentlich klarer und rascher mittels direkter Rückfrage klären, sowie die Dringlichkeit eines Termins oder Notfalles beurteilen. Leider nein. Wir sind ein Hilfswerk, das nur von Spendern lebt. Das Sekretariat/Geschäftführung beansprucht ein 10% Pensum und somit werden weit unter 10% der Spendengelder für den Verwaltungsaufwand benötigt. Die Stiftungsräte arbeiten bei uns ehrenamtlich.
Wir unterstehen wie jede Stiftung einer Stiftungsaufsicht, konkret der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, Luzern, die uns jährlich prüft. (Dem EDI unterstehen nur Stiftungen, die gesamtschweizerisch tätig sind. Unsere bisherigen Aktivitäten waren auf die Deutschweiz beschränkt.) Ebenfalls haben wir ein renommiertes Treuhandbüro, nämlich die AUDIT Zug AG in Zug. Ausserdem sehen wir als kleines und transparentes Hilfswerk für uns keinen bedeutenden Vorteil, bei der ZEWO Mitglied zu sein und dort noch zusätzliche Spendengelder einzig für die Mitgliedschaft auszugeben. Ja. Wir sind als gemeinnützig anerkannt und von den Steuern befreit. (Jedoch Vorsicht! Ob und wieviele gemeinnützige Zuwendungen von den Steuern abgezogen werden können, ist kantonal geregelt und hängt somit vom Wohnsitz des Steuerpflichtigen ab.) Mit einer regelmässigen jährlichen Unterstützung in Höhe Ihres eigenen Ermessens können sie uns am besten helfen, die Kontinuität und den Ausbau der Gehörlosenzentrale sicherzustellen. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!
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